

Anyone who imports products from China into the EU is legally treated as equivalent to a manufacturer. This means: you are fully liable for the safety and compliance of your goods. Since December 2024, the new EU General Product Safety Regulation (GPSR) has significantly tightened these obligations.
This practical guide explains which requirements apply to importers from China, how the CE marking process works, what the GPSR specifically requires from you, and which mistakes you must avoid. Based on our experience from hundreds of import projects between China and Germany.
Als Importeur von Waren aus Drittländern in die EU gelten Sie nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der GPSR als verantwortlicher Wirtschaftsakteur. Das hat konkrete Konsequenzen:
Wichtig: Die Verantwortung liegt immer beim EU-Unternehmen. Unabhängig davon, ob der Hersteller in China sitzt, und unabhängig von Lieferbedingungen wie DDP oder FOB.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, sondern eine rechtsverbindliche Erklärung, dass Ihr Produkt alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen viele Produktkategorien in der EU weder verkauft noch in Verkehr gebracht werden.
| Produktkategorie | EU-Richtlinie | Typische China-Importware |
|---|---|---|
| Elektrische Geräte (Niederspannung) | 2014/35/EU | Küchengeräte, Ladegeräte, LED-Beleuchtung |
| Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) | 2014/30/EU | Elektronik aller Art |
| Spielzeug | 2009/48/EG | Plüschtiere, Plastikspielzeug, Lernspielzeug |
| Maschinen | (EU) 2023/1230 | Werkzeuge, Industriemaschinen |
| Persönliche Schutzausrüstung | (EU) 2016/425 | Schutzbrillen, Handschuhe, Helme |
| Funkanlagen | 2014/53/EU (RED) | Bluetooth-Geräte, WLAN-Router, Funkgeräte |
| Bauprodukte | (EU) 305/2011 | Beschläge, Befestigungsmaterial |
| Medizinprodukte | (EU) 2017/745 (MDR) | Einweghandschuhe, einfache Messgeräte |
Nicht alle Produkte brauchen CE. Textilien, Möbel (ohne elektrische Komponenten), Geschirr oder Dekorationsartikel fallen nicht unter CE-pflichtige Richtlinien. Sie unterliegen aber seit 2024 der GPSR (siehe Abschnitt 4).
Schritt 1: Anwendbare Richtlinien identifizieren Ermitteln Sie, welche EU-Harmonisierungsvorschriften für Ihr konkretes Produkt gelten. Ein elektrisches Spielzeug fällt beispielsweise sowohl unter die Spielzeugrichtlinie als auch unter die Niederspannungs- und EMV-Richtlinie.
Schritt 2: Harmonisierte Normen ermitteln Zu jeder Richtlinie gibt es technische Normen (z.B. EN 62115 für elektrisches Spielzeug), deren Einhaltung die Konformitätsvermutung auslöst. Die aktuelle Normenliste finden Sie im Amtsblatt der EU.
Schritt 3: Konformitätsbewertung durchführen Je nach Risikokategorie des Produkts:
Schritt 4: Technische Dokumentation erstellen Diese muss enthalten:
Schritt 5: EU-Konformitätserklärung ausstellen Ein formelles Dokument, das den Hersteller/Importeur, das Produkt, die angewandten Richtlinien und Normen benennt. Muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Schritt 6: CE-Zeichen anbringen Das CE-Zeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Mindesthöhe: 5 mm.
Ein häufiges Problem beim China-Import: Viele chinesische Hersteller bringen ein Zeichen auf ihren Produkten an, das dem CE-Zeichen täuschend ähnlich sieht, aber "China Export" bedeutet.
| Merkmal | Echtes CE-Zeichen | Falsches "China Export"-Zeichen |
|---|---|---|
| Buchstabenabstand | Deutlicher Abstand zwischen C und E | C und E stehen eng zusammen |
| Proportionen | Exakte Proportionen nach EU-Vorgabe | Oft gestaucht oder gestreckt |
| Bedeutung | Konformität mit EU-Richtlinien nachgewiesen | Keine rechtliche Bedeutung in der EU |
Praxistipp: Wenn Ihr chinesischer Lieferant behauptet, das Produkt sei "CE-zertifiziert", fordern Sie immer die vollständige technische Dokumentation, die EU-Konformitätserklärung und die Prüfberichte an. Ein Aufkleber allein hat keinen rechtlichen Wert.
Die General Product Safety Regulation (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie. Sie betrifft alle Verbraucherprodukte, die nicht bereits vollständig durch produktspezifische EU-Harmonisierungsvorschriften (wie die CE-Richtlinien) geregelt sind.
Das bedeutet: Auch Produkte ohne CE-Pflicht (Textilien, Möbel, Geschirr, Dekorationsartikel) müssen seit 2024 grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Vor dem Inverkehrbringen:
Im laufenden Betrieb:
Neu seit GPSR:
Die GPSR verlangt eine systematische Risikobewertung für jedes Produkt. In der Praxis fehlt dieses Dokument bei China-Importen am häufigsten.
Eine Risikobewertung ist kein Prüfbericht und kein Zertifikat. Sie ist eine systematische Analyse aller vorhersehbaren Gefahren, die von einem Produkt ausgehen können, über den gesamten Lebenszyklus:
Wichtig: Die Risikobewertung muss zum konkreten Produkt passen. Generische Vorlagen oder vom Lieferanten kopierte Dokumente werden von Marktüberwachungsbehörden nicht akzeptiert. Bei Prüfungen ist die Risikobewertung oft das erste Dokument, das angefordert wird.
Neben CE und GPSR gelten für China-Importe weitere chemische und stoffbezogene Vorschriften:
Praxistipp: Fordern Sie von Ihrem chinesischen Lieferanten einen aktuellen REACH-Testbericht eines akkreditierten Labors (z.B. SGS, Bureau Veritas, TÜV). Viele Hersteller liefern veraltete oder für andere Produktmodelle ausgestellte Berichte.
Beschränkt den Einsatz gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten:
Gilt für nahezu alle elektrischen und elektronischen Produkte auf dem EU-Markt.
| Vorschrift | Gilt für | Anforderung |
|---|---|---|
| LFGB / Verordnung (EU) 1935/2004 | Produkte mit Lebensmittelkontakt | Migrationstests, Konformitätserklärung |
| EN 71 / Spielzeugrichtlinie | Spielzeug | Physikalische, chemische, elektrische Prüfung |
| Verpackungsverordnung (VerpackG) | Alle verpackten Produkte | Registrierung bei LUCID, Systembeteiligung |
| Elektrogesetz (ElektroG) | Elektro- und Elektronikgeräte | WEEE-Registrierung bei stiftung ear |
| Batteriegesetz (BattG) | Produkte mit Batterien | Registrierung, Rücknahmepflicht |
Vorteil: Frühzeitige Erkennung von Mängeln, bevor Ware verschifft wird Geeignet für: Laufende Produktionsserien mit etablierten Lieferanten Anbieter vor Ort: SGS, Bureau Veritas, TÜV Rheinland, Intertek haben Labore in China
Vorteil: Höhere Rechtssicherheit, lokale Prüfstelle kennt EU-Normen exakt Risiko: Verzögerungen und Kosten bei Nichtbestehen (Ware ist bereits importiert) Geeignet für: Erstimporte, kritische Produktkategorien
Vorprüfung in China (Materialtests, Grundkonformität) kombiniert mit finaler Bestätigung in der EU (Normkonformität, Dokumentation). Dies minimiert das Risiko, dass fehlerhafte Ware überhaupt verschifft wird, und stellt gleichzeitig die vollständige EU-Konformität sicher.
| Prüfung | Kostenrahmen |
|---|---|
| CE-Konformitätstests (je nach Produktkomplexität) | 500 bis 5.000 EUR |
| REACH-Labortest | 200 bis 1.500 EUR |
| RoHS-Labortest | 150 bis 800 EUR |
| Lebensmittelkontaktmaterial- | 300 bis 2.000 EUR |
| Spielzeugsicherheitstest (EN 71) | 300 bis 2.500 EUR |
Chinesische Hersteller liefern häufig Zertifikate mit, deren Gültigkeit abgelaufen ist, die für ein anderes Produktmodell ausgestellt wurden oder die von nicht akkreditierten Laboren stammen. Prüfen Sie jedes Zertifikat auf Aktualität, Zuordnung zum konkreten Produkt und Akkreditierung des Labors.
Ein CE-Zeichen auf dem Produkt ohne zugehörige Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung ist illegal. Das bloße Anbringen des Zeichens ist kein Nachweis der Konformität.
Viele Importeure glauben, dass Produkte ohne CE-Pflicht keinen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Seit Dezember 2024 müssen auch diese Produkte eine Risikobewertung und grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Die GPSR kennt keine Verantwortungsdelegation an Hersteller in Drittländern. Auch wenn Ihr Lieferant "alle Zertifikate hat" und auf DDP-Basis liefert: Sie als EU-Importeur bleiben in der Pflicht.
Eine bestandene Vorversandinspektion garantiert nicht, dass die tatsächlich gelieferte Charge identisch ist. Stichprobenartige Eingangsprüfungen in Deutschland sind essenziell, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
Als deutsches Unternehmen mit Sitz in Schwäbisch Gmünd und operativen Teams vor Ort in China kennen wir beide Seiten der Import-Lieferkette aus erster Hand.
Unser Leistungspaket für sichere China-Importe:
Sie erhalten einen durchgängigen Prozess: Von der Herstellerauswahl über die Konformitätsprüfung und Produktionskontrolle bis zur rechtskonformen Einfuhr in die EU.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zur Produktkonformität Ihres China-Imports.
Was ist die EU-
Braucht mein Produkt eine CE-Kennzeichnung? Das hängt von der Produktkategorie ab. Elektrogeräte, Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung und viele weitere Kategorien benötigen CE. Textilien, Möbel oder Dekorationsartikel in der Regel nicht. Aber: Auch Produkte ohne CE-Pflicht müssen seit 2024 die GPSR-Anforderungen erfüllen.
Reicht das CE-Zeichen meines chinesischen Lieferanten? Nein. Ein CE-Zeichen auf dem Produkt ist nur gültig, wenn es durch eine vollständige Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung gestützt wird. Viele chinesische Hersteller bringen ein "China Export"-Zeichen an, das dem CE-Zeichen ähnlich sieht, aber keine rechtliche Bedeutung hat.
Was passiert, wenn mein Produkt die Anforderungen nicht erfüllt? Zollbehörden können die Einfuhr verweigern. Wenn das Produkt bereits im Markt ist, drohen Vertriebsverbot, Rückruf, Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Risikobewertung? Die Konformitätserklärung bestätigt die Einhaltung spezifischer EU-Richtlinien (z.B. Niederspannungsrichtlinie). Die Risikobewertung ist eine umfassendere Sicherheitsanalyse aller vorhersehbaren Gefahren nach der GPSR. Beide Dokumente werden unabhängig voneinander benötigt.
Kann ich die Produktkonformität an meinen Lieferanten delegieren? Nein. Die GPSR kennt keine Verantwortungsdelegation an Hersteller in Drittländern. Als Importeur haften Sie vollständig, unabhängig von Lieferbedingungen oder Zusagen des Lieferanten.