EN

05 Min

03.03.2026
/

CE-Kennzeichnung, EU-Richtlinien und Zertifizierung (2026)

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Anforderungen für China-Importe gelten, welche Zertifizierungen notwendig sind und wie Sie als Importeur Ihre Pflichten effizient erfüllen.
Aileen Häberle
Aileen Häberle
Geschäftsführerin
CE-Kennzeichnung, EU-Richtlinien und Zertifizierung (2026) Grafik

Einleitung

Wer Waren aus China importiert und in der EU verkaufen möchte, muss sicherstellen, dass die Produkte allen europäischen Vorschriften entsprechen. Das betrifft nicht nur die CE-Kennzeichnung, sondern auch Verordnungen wie REACH, RoHS und die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Fehler bei der Produktkonformität führen zu Verkaufsstopps, Rückrufen und empfindlichen Strafen.

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Anforderungen für China-Importe gelten, welche Zertifizierungen notwendig sind und wie Sie als Importeur Ihre Pflichten effizient erfüllen.

1. Was bedeutet Produktkonformität für Importeure?

Produktkonformität bedeutet, dass ein Produkt alle gesetzlichen Anforderungen des Zielmarktes erfüllt — in diesem Fall der Europäischen Union. Als Importeur gelten Sie rechtlich als verantwortliche Person und haften für die Konformität Ihrer Produkte.

Ihre Pflichten als Importeur in die EU

  • Konformitätsbewertung durchführen oder nachweisen lassen
  • EU-Konformitätserklärung bereithalten
  • CE-Kennzeichnung korrekt anbringen
  • Technische Dokumentation für Marktüberwachungsbehörden verfügbar halten
  • Rückverfolgbarkeit sicherstellen (Name, Adresse, Produktidentifikation)

Seit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die seit Dezember 2024 gilt, müssen auch Produkte ohne spezifische EU-Harmonisierungsvorschriften grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Ein verantwortlicher Ansprechpartner mit Sitz in der EU ist Pflicht.

2. CE-Kennzeichnung: Voraussetzung für den EU-Marktzugang

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, sondern eine verpflichtende Erklärung, dass das Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen viele Produktkategorien nicht in der EU verkauft werden.

Welche Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung?

ProduktkategorieRelevante EU-Richtlinie
Elektrische Geräte (Niederspannung)Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Elektronische Geräte (EMV)EMV-Richtlinie 2014/30/EU
SpielzeugSpielzeugrichtlinie 2009/48/EG
MaschinenMaschinenverordnung (EU) 2023/1230
Persönliche SchutzausrüstungPSA-Verordnung (EU) 2016/425
MedizinprodukteMDR (EU) 2017/745
BauprodukteBauproduktenverordnung (EU) 305/2011
FunkanlagenRED-Richtlinie 2014/53/EU

 



Der CE-Prozess in 5 Schritten

Anwendbare Richtlinien identifizieren — Welche EU-Vorschriften gelten für Ihr Produkt?

Harmonisierte Normen ermitteln — Welche technischen Standards müssen eingehalten werden?

Konformitätsbewertung durchführen — Je nach Risikokategorie: Selbstbewertung oder durch benannte Stelle (z. B. TÜV, Dekra)

Technische Dokumentation erstellen — Testberichte, Risikoanalysen, Konstruktionsunterlagen

EU-Konformitätserklärung ausstellen und CE-Zeichen anbringen

3. Wichtige EU-Verordnungen für China-Importe

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

REACH regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Für Importeure bedeutet das:

Prüfung, ob Ihr Produkt SVHC-Stoffe (besonders besorgniserregende Stoffe) enthält

Informationspflicht gegenüber Kunden bei SVHC-Gehalt über 0,1 Gewichtsprozent

Bei Importen über 1 Tonne/Jahr: Registrierungspflicht bei der ECHA

 

Praxistipp: Fordern Sie von Ihrem chinesischen Lieferanten einen aktuellen REACH-Testbericht eines akkreditierten Labors an. Viele chinesische Hersteller kennen REACH, liefern aber veraltete Berichte.

RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

RoHS beschränkt den Einsatz bestimmter Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten:

Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom

PBB und PBDE (Flammschutzmittel)

 

Gilt für nahezu alle elektrischen und elektronischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Seit dem 13. Dezember 2024 ersetzt die General Product Safety Regulation die alte Produktsicherheitsrichtlinie. Wichtig für Importeure:

Gilt für alle Verbraucherprodukte, die nicht unter spezifische Harmonisierungsvorschriften fallen

Erfordert einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit EU-Sitz

Erweiterte Pflichten zur Rückverfolgbarkeit und Unfallmeldung

4. Zertifizierungen und Prüfungen im Überblick

Welche Tests brauchen Sie für China-Importe?

PrüfungZweckTypische Kosten
CE-KonformitätstestsNachweis EU-Richtlinienkonformität500–5.000 € je nach Produkt
REACH-LabortestPrüfung auf verbotene Chemikalien200–1.500 €
RoHS-LabortestPrüfung auf beschränkte Gefahrstoffe150–800 €
Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)Für Produkte mit Lebensmittelkontakt300–2.000 €
Textilprüfungen (OEKO-TEX etc.)Schadstoffprüfung für Textilien200–1.000 €

Wo testen lassen?

  • In China vor Versand — Spart Zeit, Labore wie SGS, Bureau Veritas, TÜV Rheinland haben Standorte in China
  • In Deutschland nach Ankunft — Höhere Sicherheit, aber Risiko von Verzögerungen bei Nichtbestehen
  • Kombiniert — Vorprüfung in China, finale Bestätigung in der EU (empfohlener Ansatz)

5. Häufige Fehler bei der Produktkonformität

Fehler 1: Vertrauen auf Lieferantenzertifikate

Chinesische Hersteller liefern häufig Zertifikate mit, deren Gültigkeit abgelaufen ist oder die für ein anderes Produktmodell ausgestellt wurden. Prüfen Sie jedes Zertifikat auf Aktualität und Zuordnung.

Fehler 2: CE-Kennzeichnung nur als Aufkleber

Die CE-Kennzeichnung erfordert eine vollständige Konformitätsbewertung mit technischer Dokumentation. Ein reines Aufkleben des CE-Zeichens ohne Dokumentation ist illegal und strafbar.

Fehler 3: GPSR-Anforderungen ignorieren

Seit 2024 müssen auch Produkte ohne CE-Pflicht grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Viele Importeure übersehen dies.

Fehler 4: Keine Eingangskontrolle

Nur weil eine Vorversandinspektion bestanden wurde, heißt das nicht, dass die gelieferte Charge identisch ist. Stichprobenartige Eingangsprüfungen sind essenziell.

6. Checkliste: Produktkonformität für China-Importe

  •  Anwendbare EU-Richtlinien und Normen identifiziert
  •  CE-Konformitätsbewertung durchgeführt oder beauftragt
  •  Technische Dokumentation vollständig erstellt
  •  EU-Konformitätserklärung ausgestellt
  •  CE-Kennzeichnung korrekt auf Produkt und Verpackung
  •  REACH-Testbericht vorhanden und aktuell
  •  RoHS-Konformität nachgewiesen (bei Elektroprodukten)
  •  GPSR-Anforderungen geprüft
  •  Verantwortlicher Wirtschaftsakteur mit EU-Sitz benannt
  •  Verpackungskennzeichnung und Etikettierung geprüft
  •  Rückverfolgbarkeit sichergestellt (Chargen, Lieferanten)
  •  Qualitätskontrolle vor Versand durchgeführt (IPC / DUPRO / PSI)
  •  Stichprobenartige Eingangskontrolle geplant

7. Wie Kaiserberg Sie bei der Produktkonformität unterstützt

Als deutsches Unternehmen mit Sitz in Schwäbisch Gmünd und operativen Teams vor Ort in China verbinden wir beide Seiten der Lieferkette:

  • Lieferantenprüfung und Fabrikaudit — Bewertung, ob der Hersteller konformitätsrelevante Standards überhaupt einhalten kann
  • Qualitätskontrolle in der Produktion — IPC, DUPRO und PSI-Inspektionen direkt in der Fabrik
  • Unterstützung bei Zertifizierungen — Koordination mit Prüfstellen und Laboren in China
  • Zollabwicklung — Sicherstellung, dass alle Dokumente für den Import vollständig sind
  • Kommunikation mit Lieferanten — In Ihrer Muttersprache, ohne Sprachbarrieren

Sie erhalten einen durchgängigen Prozess: von der Herstellerauswahl über die Produktionsprüfung bis zur konformen Einfuhr in die EU.

Nächster Schritt: Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zur Produktkonformität Ihres China-Imports.

So erreichen Sie uns

info@kaiserberg-trading.comAntwort innerhalb 24h
+49 (0) 7171-9782241Montag - Freitag: 8:00 - 17:00 Uhr
Güglingstraße 6673529 Schwäbisch Gmünd

Weitere Beiträge

Lagebericht zur See- und Luftfracht (März 2026)

Die geopolitische Lage in der Golf-Region verschärft sich: Während der Schiffsverkehr in der Straße von Hormus faktisch zum Erliegen gekommen ist, weichen wir in der Luftfracht auf alternative Hubs aus. In diesem Update
06.03.2026
2 Min

CBAM: Der neue CO2-Grenzausgleich - inkl. Checkliste

Wer bestimmte Waren in die EU importiert, muss künftig für deren CO2-Fußabdruck bezahlen. In diesem Artikel erfahren Sie ohne Behörden-Deutsch, was CBAM für Ihren Einkauf bedeutet und wie Sie sich rechtlich absichern.
10.03.2026
3 Min

Entdecken Sie globale Möglichkeiten!

Jetzt Kontakt aufnehmen um eine unverbindliche Beratung zu erhalten.

Cookie-Richtlinie

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern.Cookie-Einstellungen
© 2026 Kaiserberg Internat. Trading GmbH
Güglingstraße 66 | 73529 Schwäbisch Gmünd