2021 beschloss die deutsche Bundesregierung, dass ab 2023 ein neues Lieferkettengesetz in Kraft tritt. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass überall dort, wo ein Unternehmen aktiv ist, darauf geachtet werden muss, dass es zu keinen Menschenrechtsverletzungen und zu keinen Umweltverschmutzungen kommt. Ist dies nicht der Fall, so müssen die Unternehmen hohe Strafen bezahlen und sie werden für die Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht. Dies war bisher nicht der Fall, weswegen es billigend in Kauf genommen wurde. Durch das neue Gesetz, soll sich das ändern.
Für deutsche Firmen, die auch in anderen Ländern tätig sind, könnte dies zu Problemen führen, da nicht in allen Ländern die Menschenrechte eingehalten werden. Deswegen sollten sie bei der Wahl ihrer Geschäftspartner noch vorsichtiger sein als zuvor. Auch in der Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern sollte auf das Lieferkettengesetz geachtet werden, da es dort leider in einigen Firmen Menschenrechtsverletzungen gibt, wie beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unzureichende Arbeitssicherheit und Ausbeutung. Vor allem in bestimmten chinesischen Regionen, in denen es große Menschenrechtsverletzungen gegenüber ethnischen Minderheiten gibt, ist dies auch in den Fabriken der Fall. Auch die Umweltbelastung sollten deutsche Unternehmen beachten, denn einige Hersteller entsorgen beispielsweise ihre Abfälle nicht richtig. In vielen Textilfabriken werden zum Beispiel die chemischen Färbemittel in nahegelegene Flüsse geleitet. Deshalb ist auch die Einhaltung bestimmter Umweltstandards ein wichtiger Teil des neuen Gesetzes. Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Mit diesem neuen Lieferkettengesetz sollen die deutschen Unternehmen an ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht erinnert werden, damit sie ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachkommen.
Zunächst tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft, und ab 2024 tritt es dann auch für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeiter in Kraft. Es wird davon ausgegangen, dass langfristig auch kleinere Unternehmen auf das Gesetz achten müssen. Die EU fordert für die Zukunft sogar ein Import-Verbot für Produkte, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen. Ob und wenn ja, wann dieses Gesetz in Kraft treten würde, ist jedoch noch unklar.