Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das Anderen untersagt eine bestimmte Erfindung zu nutzen. Das Patent ist ein recht technisches Schutzrecht, welches Sachen oder auch Verfahren schützt. Auch wenn der Aufwand meist groß ist ein Patent zu bekommen, so ist es dennoch sehr hilfreich und wertvoll. Denn ein Patent schützt ein Produkt oder ein Verfahren vor unerwünschter Nachahmung. Bevor ein Produkt oder ein Verfahren patentiert wird, muss es ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsverfahren durchlaufen, bei dem untersucht wird, ob es wirklich eine neue Erfindung ist und ob es ausführbar und gewerblich anwendbar ist. In Deutschland ist ein Patent ab dem Tag nach der Anmeldung genau 20 Jahre lang gültig, Ausnahmen dazu gibt es bei Arzneimitteln und Pflanzenschutzmittel.
Ein in Deutschland angemeldetes Patent ist in der Regel nur in Deutschland gültig, jedoch gibt es auch die Möglichkeit das Patent auf andere Länder oder sogar weltweit auszubreiten. Wenn ein Patent ausschließlich in Deutschland und wenigen weiteren Ländern gültig sein soll, dann können Einzelbeauftragungen sehr sinnvoll sein. Vor allem für EU-Länder bietet sich diese Variante an. Sollte für das Produkt ein breiterer Patentschutz nötig sein, so kann auch ein europäisches oder ein internationales Patent angemeldet werden. Ein europäisches Patent muss beim Europäischen Patentamt beantragt werden und gilt für die 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ). Jedoch gilt es nicht in jedem Land einheitlich, sondern es zerfällt in einzelne nationale Schutzrechte. Dabei kann man auswählen, in welchen Staaten des EPÜ das Patent gültig sein soll. Ein internationales Patent benötigt eine Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag, dabei werden mehrere Anmeldungen gleichzeitig vorgenommen, die dann zu einzelnen nationalen Erteilungsverfahren aufgeteilt werden. Im Moment gehören 154 Staaten zu diesem Verfahren, bei dem die jeweiligen nationalen Gebühren anfallen.
Ein weiteres Schutzrecht ist das Gebrauchsmuster, das als schnellste der Schutzrechte in Deutschland gilt. Denn eine Patentanmeldung dauert meist einige Jahre und ein Gebrauchsmuster kann bereits nach wenigen Wochen in das Register eingetragen werden. Und dennoch bietet es den gleichen Schutz: nur Sie können Ihre Erfindung innerhalb Deutschlands nutzen. Ein Nachteil gegenüber dem Patent ist es jedoch, dass es kein europäisches oder gar internationales Gebrauchsmuster gibt, da es in vielen Ländern dieses Schutzrecht überhaupt nicht gibt. Geht es bei dem Schutz eines Produktes nicht um die Funktion, sondern um das Aussehen, so besteht die Möglichkeit ein bestimmtes Design zu schützen. Sollten diese Schutzrechte nicht weit genug gehen, so kann auch eine offizielle Marke registriert werden. Dabei werden alle Waren und Dienstleistungen zum geistigen Eigentum des Unternehmens gezählt und somit geschützt. Marken können deutschlandweit, europäisch und auch international geschützt werden.