Kommt es wegen eines fehlerhaften Produkts zu einem Unfall, stellt sich häufig die Frage nach der Haftung. Ist der Hersteller, der Händler, oder vielleicht sogar der Kunde verantwortlich?
Zunächst muss man unterscheiden zwischen einem Schaden an einem fehlerhaften Produkt und einem Schaden der durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wird. Ersteres kann häufig gegen ein makelloses Produkt beim Hersteller umgetauscht werden. Kommt es jedoch zu einem schwerwiegenden Unfall auf Grund eines Schadens am Produkt muss der Sach- oder schlimmer noch der Personenschaden von dem involvierten Hersteller beglichen werden. Dieser Schaden kann schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen. Der Kunde kann sich generell an den Hersteller wenden und Schadensersatz fordern, da das produzierende Unternehmen für die Qualität ihrer Produkte verantwortlich ist.
In Deutschland und den restlichen EU-Mitgliedsstaaten sind diese rechtlichen Streitigkeiten mit dem Produkthaftungsgesetz einheitlich geregelt. Vereinfacht gesagt haftet im Falle eines Schadens der Hersteller unabhängig aus welchem Land das Unternehmen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums kommt. Als Kunde oder Endkonsument ist man somit grundsätzlich gut abgesichert und nicht involviert in komplexe Vertragsstreitigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren.
Importiert ein Unternehmen Waren aus einem Drittland in die Europäische Union ändert sich die Situation. Laut dem Produkthaftungsgesetz macht sich der Inverkehrbringer in die EU strafbar. Das bedeutet, dass nun der Importeur für die eingekaufte Ware verantwortlich ist und nichtmehr wie beim europäischen Binnenhandel der Hersteller. Ausnahmeregeln können greifen, wenn zwischen den Geschäftspartner eine Haftungsübernahme-Erklärung unterschrieben wurde.
Für Importeure gibt es allerdings auch Möglichkeiten Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Mit konkreten Vorgaben an den Hersteller, die den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen, können Produktschäden vorgebeugt werden. Ebenso sollte der Importeur mit den Produkten eine ausreichende Qualitätsprüfung durchführen. Außerdem können sich mit einer Versicherung Hersteller, Importeure, oder Zwischenhändler absichern. Diese Produkthaftpflichtversicherungen decken die Kosten, die durch Sach- und Personenschäden, oder anderen Aufwendungen entstehen.
Eine Versicherung minimiert zusätzlich das Risiko, dass Hersteller wegen enormen Schadensersatzforderungen Insolvenz anmelden müssen und Kunden dadurch auf ihren Kosten sitzenbleiben.
Für viele Kunden ist eine Garantie eine Absicherung und steigert damit den Kaufanreiz. Viele Leute vermischen jedoch häufig die Bedeutung von Garantie und Gewährleistung.
Die Gewährleistung eines bestimmten Handelsgutes ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Sie tritt ab dem Kauf in Kraft und kann vom Kunden in Anspruch genommen werden, wenn Mängel am Produkt auftauchen, die nicht durch den eigenen Verschleiß entstanden sind. Normalerweise gilt die Gewährleistung für zwei Jahre. Im Falle eines Schadens kann das Produkt zurückgegeben werden und entweder repariert, oder gegen einen neuen Artikel umgetauscht werden.
Auch bei Importen aus dem Ausland gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Zwischenhändler auch im Inland befindet.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Mit einer Garantie verspricht der Hersteller auftretende Mängel in der Zukunft kostenfrei zu beheben. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Garantien dienen meist dazu eine Vertrauensbasis zu schaffen und damit die Wahrscheinlichkeit des Vertragsabschlusses zu steigern. Der Zeitraum in der die Garantie gültig ist, überschreitet meist die der Gewährleistung.