

Wer heute über einen Batteriespeicher für das eigene Unternehmen nachdenkt, kommt an China nicht vorbei. Die größten und preislich attraktivsten Hersteller von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) sitzen in Asien. Die eigentliche Herausforderung für deutsche Unternehmen ist längst nicht mehr die Technik, sondern der Weg dorthin: den richtigen Hersteller auswählen, die Konformität sicherstellen und die Ware rechtssicher nach Deutschland bringen.
Genau diesen Weg gehen wir bei Kaiserberg jeden Tag. Wir importieren Batteriespeicher aus Asien und haben die passenden Hersteller bereits an der Hand. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es beim Import wirklich ankommt.
Der Markt für Batteriespeicher ist regelrecht explodiert. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Die größte Auswahl, die modernste LiFePO4-Technik und die besten Preise liegen in Asien.
Sechs der zehn größten Batteriehersteller weltweit kommen aus China, angeführt von CATL und BYD. Weitere bekannte Namen im Markt für Gewerbe- und Großspeicher sind unter anderem Hithium, Envision, Pylontech und Sungrow. Wer jedoch einfach beim erstbesten Anbieter bestellt, riskiert mangelhafte Qualität, fehlende Dokumente und im schlimmsten Fall einen Speicher, der in Deutschland gar nicht in Verkehr gebracht werden darf.
Batteriespeicher sind kein gewöhnliches Importprodukt. Seit dem 18. Februar 2024 gilt die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542). Sie schafft ein einheitliches Regelwerk für die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Batterien und gilt ausdrücklich auch für stationäre Energiespeicher. In Deutschland wurde das bisherige Batteriegesetz (BattG) durch das Batterie-Recht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt.
Als Einführer gilt, wer eine Batterie aus einem Drittland auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Wird der Speicher unter Ihrer eigenen Marke verkauft, übernehmen Sie sogar die Pflichten des Herstellers. Damit verbunden sind:
| • CE-Kennzeichnung | Erforderlich vor Import |
| • Vorgeschriebene Batterie-Kennzeichnung | Pflicht |
| • Offenlegung des CO2-Fußabdrucks | Nachweisbar |
| • Digitaler Batteriepass | Perspektivisch verpflichtend |
Auch beim Transport gelten besondere Rules. Ein containerisierter Batteriespeicher wird als Gefahrgut der Klasse 9 unter der UN-Nummer 3536 transportiert. Die Dokumentationsanforderungen für solche Sendungen wurden noch einmal verschärft. Verpackung, Kennzeichnung, Transportpapiere und die Wahl des Verkehrsträgers müssen von Anfang an stimmen, um teure Standzeiten im Hafen oder eine Zurückweisung der Sendung zu verhindern.
Genau an diesen drei Punkten – Herstellerauswahl, Konformität und Logistik – setzen wir an und bilden den gesamten Prozess aus einer Hand ab:
Dass wir dabei nicht über Theorie sprechen, zeigt unser eigener Standort: Dort betreiben wir bereits fünf LKW-Ladesäulen in Kombination mit einer PV-Anlage. Wir kennen die Praxis hinter Ladeinfrastruktur und Speicherung, weil wir sie selbst aufgebaut haben.
Batteriespeicher aus China sind für deutsche Unternehmen wirtschaftlich hochattraktiv. Die Risiken liegen nicht im Produkt, sondern im Prozess. Wer diesen beherrscht, holt sich den vollen Preis- und Technologievorteil ohne rechtliches Risiko ins Haus.