Welche Zollformalitäten gibt es beim Import aus China in die EU zu beachten?
Möchte ein Unternehmen aus gewerblichen Gründen Ware aus China nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land importieren, dann muss man sich mit dem Thema Zoll auseinandersetzen. Alles was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fällt für meine Ware Zoll an?

Die wichtigste Frage, die beim Import zuerst geklärt werden sollte – darf ich dieses Produkt überhaupt importieren? In der Europäischen Union gibt es genaue Vorgaben welche Produkte, Materialien und Inhaltsstoffe aus Drittländern importiert werden dürfen. Ein Verbot betrifft vor allem in Deutschland verbotene Ware und technische Produkte, die keine CE-Zertifizierung haben. Vereinzelt betrifft es auch Lebensmittel, Chemikalien, Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel. Für viele weitere Produkte gibt es zollrechtliche Beschränkungen, bei denen man eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Diese Beschränkungen betreffen meist Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Eisen- und Stahlerzeugnisse, Diamanten und Waffen. Auch für Waren, bei denen es keine Importbeschränkungen gibt, können Sonderzölle anfallen. Denn für manche Produkte gibt es sogenannte Anti-Dumping-Zölle, die die Einfuhr sehr teuer machen.
Was muss ich bei einer Zollanmeldung tun?
1. EORI-Nummer
Als erstes ist es notwendig eine EORI-Nummer für das Unternehmen zu beantragen. Die Economic Operators´ Registration and Identification number dient zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der EU. Die Beantragung dieser Nummer läuft online über den Internetbeteiligtenantrag (IBA) ab und ist kostenlos.
2. Zollanmeldung
Beim Import von Waren in die EU muss eine summarische Eingangsanmeldung bei der ersten Eingangszollstelle vor dem „Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union“ abgegeben werden. Diese Anmeldung übernimmt in den meisten Fällen die beauftragte Spedition, Fluggesellschaft oder Reederei. Befördert man die Ware selbst, dann muss man zuvor einige Formulare für das Bundesministerium für Finanzen ausfüllen.
3. Zollkosten
Die Kosten werden auf Basis des Zollwertes, des Zollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Zollkosten werden ab einem Warenwert von 150€ berechnet, beim gewerblichen Import also so gut wie immer. Der Zollwert ist meist der gezahlte bzw. zu zahlende Preis der Waren in Euro umgerechnet. Der Zollsatz ergibt sich aus dem Zolltarif der Gemeinschaft und unterschiedet sich je nach Ware. Beim Zoll kann eine rechtsverbindliche, kostenlose Zolltarifauskunft beantragt werden, jedoch kann diese mehrere Wochen bis Monate dauern. Die Höhe des Zollsatzes hängt von der Art der Ware ab und kann von 0% bis zu 18% variieren. Vor allem elektronische Geräte wie Smartphones und Notebooks sind zollfrei. Bekleidung, Motorräder und E-Bikes hingegen haben einen recht hohen Zollsatz. Beim gewerblichen Import kommen zusätzliche Kosten in Form der Einfuhrumsatzsteuer dazu. Dieser Steuersatz entspricht der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, also 7% oder 19%.

Welche Unterlagen benötige ich für den Zoll?
Neben der elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung werden je nach Zollverfahren unterschiedliche Unterlagen für den Import aus China benötigt. Es können Unterlagen benötigt werden, die den Wert, die Herkunft oder die Identität der Ware nachweisen können, um so keine Probleme bei Kontrollen zu bekommen:
- Als Grundlage für den Zollwert wird eine Handelsrechnung benötigt, aus der der Wert der Ware hervorgeht
- Die Anmeldung der Angaben über den Zollwert, auf der zu erkennen ist, wie die Lieferbedingungen sind, der Wechselkurs, Provisionen und Versicherungskosten
- Bei bestimmten Produkten wird beispielsweise auch ein Echtheitszeugnis oder eine Warenverkehrsbescheinigung benötigt
- Gibt es Beschränkungen für die jeweilige Ware, so werden bestimmte Zertifikate benötigt, wie zum Beispiel die CITES-Bescheinigung
- Wird die Ware in mehreren Packstücken transportiert, so sollte auch eine Liste aller Packstücke vorhanden sein.