

Wer Produkte aus China in die EU importiert, ist rechtlich einem Hersteller gleichgestellt. Das bedeutet: Sie haften vollständig für die Sicherheit und Konformität Ihrer Waren. Seit Dezember 2024 verschärft die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) diese Pflichten erheblich.
Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, welche Anforderungen für China-Importeure gelten, wie der CE-Kennzeichnungsprozess funktioniert, was die GPSR konkret von Ihnen verlangt und welche Fehler Sie vermeiden müssen. Basierend auf unserer Erfahrung aus hunderten Import-Projekten zwischen China und Deutschland.
Als Importeur von Waren aus Drittländern in die EU gelten Sie nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der GPSR als verantwortlicher Wirtschaftsakteur. Das hat konkrete Konsequenzen:
Wichtig: Die Verantwortung liegt immer beim EU-Unternehmen. Unabhängig davon, ob der Hersteller in China sitzt, und unabhängig von Lieferbedingungen wie DDP oder FOB.
Die CE-Kennzeichnung ist eine rechtsverbindliche Erklärung, dass Ihr Produkt alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen viele Produktkategorien in der EU weder verkauft noch in Verkehr gebracht werden.
| Produktkategorie | EU-Richtlinie | Typische China-Importware |
|---|---|---|
| Elektrische Geräte (Niederspannung) | 2014/35/EU | Küchengeräte, Ladegeräte, LED-Beleuchtung |
| Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) | 2014/30/EU | Elektronik aller Art |
| Spielzeug | 2009/48/EG | Plüschtiere, Plastikspielzeug, Lernspielzeug |
| Maschinen | (EU) 2023/1230 | Werkzeuge, Industriemaschinen |
| Persönliche Schutzausrüstung | (EU) 2016/425 | Schutzbrillen, Handschuhe, Helme |
| Funkanlagen | 2014/53/EU (RED) | Bluetooth-Geräte, WLAN-Router, Funkgeräte |
Der CE-Prozess in der Praxis:
Viele chinesische Hersteller bringen ein Zeichen auf ihren Produkten an, das dem CE-Zeichen täuschend ähnlich sieht, aber lediglich "China Export" bedeutet.
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie betrifft alle Verbraucherprodukte. Auch Produkte ohne CE-Pflicht (Textilien, Möbel, Deko) müssen diese Sicherheitsanforderungen zwingend erfüllen.
Die GPSR verlangt eine systematische Risikobewertung für jedes Produkt. Eine Risikobewertung ist kein Prüfbericht und kein Laborzertifikat, sondern eine eigenständige, systematische Analyse aller vorhersehbaren Gefahren über den gesamten Lebenszyklus des Produkts (Materialien, Verwendung, Fehlanwendung durch Kinder). Generische Vorlagen werden von Marktüberwachungsbehörden konsequent abgewiesen.
Neben CE und GPSR müssen chemische und stoffbezogene Grenzwerte strikt überwacht werden:
| Vorschrift | Gilt für | Anforderung |
|---|---|---|
| REACH (EG) Nr. 1907/2006 | Alle Konsumgüter | Prüfung auf SVHC-Stoffe (Grenzwert < 0,1 Gewichtsprozent). |
| RoHS 2011/65/EU | Elektro- und Elektronikgeräte | Beschränkung von Schwermetallen (Blei, Cadmium) und Flammschutzmitteln. |
| LFGB / EU 1935/2004 | Lebensmittelkontaktmaterialien | Migrationstests und verbindliche Konformitätserklärung. |
| VerpackG & ElektroG | Verpackungen / WEEE | Registrierungspflicht bei LUCID sowie der stiftung ear. |
Wir empfehlen für maximale Sicherheit einen kombinierten Ansatz: Führen Sie eine gezielte Vorprüfung in China direkt über akkreditierte Labore vor Ort (SGS, Bureau Veritas, TÜV Rheinland) durch, bevor die Ware verschifft wird. Nach der Ankunft in Deutschland sichern stichprobenartige finale Bestätigungen die lückenlose Einhaltung der EU-Normen ab.
Als deutsches Unternehmen mit operativem Sitz in Schwäbisch Gmünd und eigenen Teams direkt vor Ort in China sichern wir Ihre Import-Lieferkette lückenlos ab: