EN

12 Min

21.04.2026
/

CE-Kennzeichnung und GPSR-Konformität für China-Importe

Wer Produkte aus China in die EU importiert, ist rechtlich einem Hersteller gleichgestellt. Das bedeutet: Sie haften vollständig für die Sicherheit und Konformität Ihrer Waren.
Aileen Häberle
Aileen Häberle
Geschäftsführerin
CE-Kennzeichnung und GPSR-Konformität für China-Importe Grafik

Produktkonformität bei China-Importen

Wer Produkte aus China in die EU importiert, ist rechtlich einem Hersteller gleichgestellt. Das bedeutet: Sie haften vollständig für die Sicherheit und Konformität Ihrer Waren. Seit Dezember 2024 verschärft die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) diese Pflichten erheblich.

Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, welche Anforderungen für China-Importeure gelten, wie der CE-Kennzeichnungsprozess funktioniert, was die GPSR konkret von Ihnen verlangt und welche Fehler Sie vermeiden müssen. Basierend auf unserer Erfahrung aus hunderten Import-Projekten zwischen China und Deutschland.

1. Ihre rechtliche Stellung als Importeur

Als Importeur von Waren aus Drittländern in die EU gelten Sie nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der GPSR als verantwortlicher Wirtschaftsakteur. Das hat konkrete Konsequenzen:

  • Sie tragen die volle Produkthaftung für eingeführte Waren.
  • Zollbehörden prüfen bei der Einfuhr die Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Bestimmungen.
  • Bei Verstößen kann die Einfuhr verweigert werden.
  • Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote, Rückrufe und Bußgelder verhängen.

Wichtig: Die Verantwortung liegt immer beim EU-Unternehmen. Unabhängig davon, ob der Hersteller in China sitzt, und unabhängig von Lieferbedingungen wie DDP oder FOB.

2. CE-Kennzeichnung: Pflicht für den EU-Marktzugang

Die CE-Kennzeichnung ist eine rechtsverbindliche Erklärung, dass Ihr Produkt alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen viele Produktkategorien in der EU weder verkauft noch in Verkehr gebracht werden.

ProduktkategorieEU-RichtlinieTypische China-Importware
Elektrische Geräte (Niederspannung)2014/35/EUKüchengeräte, Ladegeräte, LED-Beleuchtung
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)2014/30/EUElektronik aller Art
Spielzeug2009/48/EGPlüschtiere, Plastikspielzeug, Lernspielzeug
Maschinen(EU) 2023/1230Werkzeuge, Industriemaschinen
Persönliche Schutzausrüstung(EU) 2016/425Schutzbrillen, Handschuhe, Helme
Funkanlagen2014/53/EU (RED)Bluetooth-Geräte, WLAN-Router, Funkgeräte

Der CE-Prozess in der Praxis:

Phase 1: Richtlinien identifizieren – Ermitteln, welche EU-Vorschriften für das Produkt gelten.
Phase 2: Normen ermitteln – Technische harmonisierte EN-Normen aus dem Amtsblatt der EU heranziehen.
Phase 3: Konformitätsbewertung – Modul A (Selbstprüfung) oder Prüfung durch Benannte Stelle (TÜV, SGS) einleiten.
Phase 4: Technische Dokumentation – Prüfberichte, Risikoanalyse und Handbücher auf Deutsch erstellen.
Phase 5: Konformitätserklärung – Das formelle Dokument ausstellen und 10 Jahre archivieren.
Phase 6: CE-Zeichen anbringen – Logo dauerhaft und gut lesbar (mind. 5 mm hoch) aufbringen.

3. Achtung: Gefälschte CE-Zeichen aus China

Viele chinesische Hersteller bringen ein Zeichen auf ihren Produkten an, das dem CE-Zeichen täuschend ähnlich sieht, aber lediglich "China Export" bedeutet.

Der Unterschied beim Buchstabenabstand: Das echte CE-Zeichen besitzt einen deutlichen Abstand zwischen dem 'C' und dem 'E'. Beim falschen "China Export"-Zeichen stehen die beiden Buchstaben extrem eng zusammen oder berühren sich fast. Ein Aufkleber allein hat keinen rechtlichen Wert.

4. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie betrifft alle Verbraucherprodukte. Auch Produkte ohne CE-Pflicht (Textilien, Möbel, Deko) müssen diese Sicherheitsanforderungen zwingend erfüllen.

Schritt 1: Vor dem Inverkehrbringen (Einfuhrphase)
Konformitätsprüfung durchführen • Risikoanalyse des Herstellers einfordern • Technische Unterlagen (Zertifikate, Laborberichte) prüfen • Korrekte Produktkennzeichnung (Name, Anschrift des EU-Verantwortlichen) sicherstellen.
Schritt 2: Im laufenden Betrieb (Marktüberwachung)
Erweiterte Rückverfolgbarkeit (Chargen, Lieferkette) nachweisen • Kooperation mit Behörden bei Stichproben • Unverzügliche Unfallmeldepflicht über das europäische Safety-Gate-System bei Sicherheitsbedenken.

5. Die Risikobewertung: Das meistunterschätzte Pflichtdokument

Die GPSR verlangt eine systematische Risikobewertung für jedes Produkt. Eine Risikobewertung ist kein Prüfbericht und kein Laborzertifikat, sondern eine eigenständige, systematische Analyse aller vorhersehbaren Gefahren über den gesamten Lebenszyklus des Produkts (Materialien, Verwendung, Fehlanwendung durch Kinder). Generische Vorlagen werden von Marktüberwachungsbehörden konsequent abgewiesen.

6. REACH, RoHS und weitere Stoffvorschriften

Neben CE und GPSR müssen chemische und stoffbezogene Grenzwerte strikt überwacht werden:

VorschriftGilt fürAnforderung
REACH (EG) Nr. 1907/2006Alle KonsumgüterPrüfung auf SVHC-Stoffe (Grenzwert < 0,1 Gewichtsprozent).
RoHS 2011/65/EUElektro- und ElektronikgeräteBeschränkung von Schwermetallen (Blei, Cadmium) und Flammschutzmitteln.
LFGB / EU 1935/2004LebensmittelkontaktmaterialienMigrationstests und verbindliche Konformitätserklärung.
VerpackG & ElektroGVerpackungen / WEEERegistrierungspflicht bei LUCID sowie der stiftung ear.

7. Wo testen lassen? Prüfstrategie für China-Importe

Wir empfehlen für maximale Sicherheit einen kombinierten Ansatz: Führen Sie eine gezielte Vorprüfung in China direkt über akkreditierte Labore vor Ort (SGS, Bureau Veritas, TÜV Rheinland) durch, bevor die Ware verschifft wird. Nach der Ankunft in Deutschland sichern stichprobenartige finale Bestätigungen die lückenlose Einhaltung der EU-Normen ab.

8. Wie Kaiserberg Sie bei der Produktkonformität unterstützt

Als deutsches Unternehmen mit operativem Sitz in Schwäbisch Gmünd und eigenen Teams direkt vor Ort in China sichern wir Ihre Import-Lieferkette lückenlos ab:

  • Lieferantenprüfung & Fabrikaudits: Vorab-Prüfung, ob die Fabrik konform produzieren kann.
  • Qualitätskontrollen vor Ort: Warenprüfungen (DUPRO & PSI) direkt an den asiatischen Werkbänken.
  • Zertifikats- & Dokumentencheck: Rechtssichere Verifizierung aller Laborberichte und Konformitätsnachweise.
  • Zoll & Importabwicklung: Vollständige Bereitstellung aller prüfungsrelevanten Zolldokumente.
Sicher importieren ohne Haftungsrisiko:
Überlassen Sie die Produktkonformität und die GPSR-Nachweise nicht dem Zufall. Nutzen Sie unser Anfrageformular – wir prüfen Ihr Vorhaben innerhalb von 24 Stunden unverbindlich und bringen Ihren China-Import sicher und rechtskonform nach Deutschland.

So erreichen Sie uns

info@kaiserberg-trading.comAntwort innerhalb 24h
+49 (0) 7171-9782241Montag - Freitag: 8:00 - 17:00 Uhr
Güglingstraße 6673529 Schwäbisch Gmünd

Weitere Beiträge

Die 7 Werkzeuge eines guten Sourcing-Prozesses

Sourcing aus China scheitert selten an der Strategie. Es scheitert an den Werkzeugen, die dahinter laufen. In diesem Beitrag zeigen wir, mit welchen sieben Werkzeugen wir bei Kaiserberg Trading arbeiten.
05.05.2026
3 Min

Batteriespeicher rechtssicher aus China importieren.

Der Import von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) aus China ist für deutsche Unternehmen wirtschaftlich und technisch höchst attraktiv, birgt jedoch erhebliche rechtliche und logistische Hürden.
03.06.2026
3 Min

Entdecken Sie globale Möglichkeiten!

Jetzt Kontakt aufnehmen um eine unverbindliche Beratung zu erhalten.

Cookie-Richtlinie

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern.Cookie-Einstellungen
© 2026 Kaiserberg Internat. Trading GmbH
Güglingstraße 66 | 73529 Schwäbisch Gmünd