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21.04.2026
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CE-Kennzeichnung und GPSR-Konformität für China-Importe

Wer Produkte aus China in die EU importiert, ist rechtlich einem Hersteller gleichgestellt. Das bedeutet: Sie haften vollständig für die Sicherheit und Konformität Ihrer Waren.
Aileen Häberle
Aileen Häberle
Geschäftsführerin
CE-Kennzeichnung und GPSR-Konformität für China-Importe Grafik

Einleitung

Wer Produkte aus China in die EU importiert, ist rechtlich einem Hersteller gleichgestellt. Das bedeutet: Sie haften vollständig für die Sicherheit und Konformität Ihrer Waren. Seit Dezember 2024 verschärft die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) diese Pflichten erheblich.

Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, welche Anforderungen für China-Importeure gelten, wie der CE-Kennzeichnungsprozess funktioniert, was die GPSR konkret von Ihnen verlangt und welche Fehler Sie vermeiden müssen. Basierend auf unserer Erfahrung aus hunderten Import-Projekten zwischen China und Deutschland.

1. Ihre rechtliche Stellung als Importeur

Als Importeur von Waren aus Drittländern in die EU gelten Sie nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der GPSR als verantwortlicher Wirtschaftsakteur. Das hat konkrete Konsequenzen:

  • Sie tragen die volle Produkthaftung für eingeführte Waren
  • Zollbehörden prüfen bei der Einfuhr die Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Bestimmungen
  • Bei Verstößen kann die Einfuhr verweigert werden
  • Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote, Rückrufe und Bußgelder verhängen

Wichtig: Die Verantwortung liegt immer beim EU-Unternehmen. Unabhängig davon, ob der Hersteller in China sitzt, und unabhängig von Lieferbedingungen wie DDP oder FOB.

2. CE-Kennzeichnung: Pflicht für den EU-Marktzugang

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, sondern eine rechtsverbindliche Erklärung, dass Ihr Produkt alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen viele Produktkategorien in der EU weder verkauft noch in Verkehr gebracht werden.

Welche Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung?

ProduktkategorieEU-RichtlinieTypische China-Importware
Elektrische Geräte (Niederspannung)2014/35/EUKüchengeräte, Ladegeräte, LED-Beleuchtung
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)2014/30/EUElektronik aller Art
Spielzeug2009/48/EGPlüschtiere, Plastikspielzeug, Lernspielzeug
Maschinen(EU) 2023/1230Werkzeuge, Industriemaschinen
Persönliche Schutzausrüstung(EU) 2016/425Schutzbrillen, Handschuhe, Helme
Funkanlagen2014/53/EU (RED)Bluetooth-Geräte, WLAN-Router, Funkgeräte
Bauprodukte(EU) 305/2011Beschläge, Befestigungsmaterial
Medizinprodukte(EU) 2017/745 (MDR)Einweghandschuhe, einfache Messgeräte

Nicht alle Produkte brauchen CE. Textilien, Möbel (ohne elektrische Komponenten), Geschirr oder Dekorationsartikel fallen nicht unter CE-pflichtige Richtlinien. Sie unterliegen aber seit 2024 der GPSR (siehe Abschnitt 4).

Der CE-Prozess in 6 Schritten

Schritt 1: Anwendbare Richtlinien identifizieren Ermitteln Sie, welche EU-Harmonisierungsvorschriften für Ihr konkretes Produkt gelten. Ein elektrisches Spielzeug fällt beispielsweise sowohl unter die Spielzeugrichtlinie als auch unter die Niederspannungs- und EMV-Richtlinie.

Schritt 2: Harmonisierte Normen ermitteln Zu jeder Richtlinie gibt es technische Normen (z.B. EN 62115 für elektrisches Spielzeug), deren Einhaltung die Konformitätsvermutung auslöst. Die aktuelle Normenliste finden Sie im Amtsblatt der EU.

Schritt 3: Konformitätsbewertung durchführen Je nach Risikokategorie des Produkts:

  • Modul A (Selbstbewertung): Für Produkte mit geringem Risiko. Der Importeur/Hersteller prüft selbst.
  • Modul B+C oder höher (Benannte Stelle): Für Produkte mit höherem Risiko (z.B. PSA Kategorie III, bestimmte Medizinprodukte). Prüfung durch akkreditierte Stellen wie TÜV, Dekra oder SGS.

Schritt 4: Technische Dokumentation erstellen Diese muss enthalten:

  • Produktbeschreibung und Konstruktionszeichnungen
  • Angewandte Normen und Richtlinien
  • Prüfberichte und Laborergebnisse
  • Risikoanalyse
  • Gebrauchsanleitung in der Sprache des Zielmarkts

Schritt 5: EU-Konformitätserklärung ausstellen Ein formelles Dokument, das den Hersteller/Importeur, das Produkt, die angewandten Richtlinien und Normen benennt. Muss 10 Jahre aufbewahrt werden.

Schritt 6: CE-Zeichen anbringen Das CE-Zeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Mindesthöhe: 5 mm.

3. Achtung: Gefälschte CE-Zeichen aus China

Ein häufiges Problem beim China-Import: Viele chinesische Hersteller bringen ein Zeichen auf ihren Produkten an, das dem CE-Zeichen täuschend ähnlich sieht, aber "China Export" bedeutet.

So erkennen Sie den Unterschied

MerkmalEchtes CE-ZeichenFalsches "China Export"-Zeichen
BuchstabenabstandDeutlicher Abstand zwischen C und EC und E stehen eng zusammen
ProportionenExakte Proportionen nach EU-VorgabeOft gestaucht oder gestreckt
BedeutungKonformität mit EU-Richtlinien nachgewiesenKeine rechtliche Bedeutung in der EU

Praxistipp: Wenn Ihr chinesischer Lieferant behauptet, das Produkt sei "CE-zertifiziert", fordern Sie immer die vollständige technische Dokumentation, die EU-Konformitätserklärung und die Prüfberichte an. Ein Aufkleber allein hat keinen rechtlichen Wert.

4. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Was ist die GPSR?

Die General Product Safety Regulation (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie. Sie betrifft alle Verbraucherprodukte, die nicht bereits vollständig durch produktspezifische EU-Harmonisierungsvorschriften (wie die CE-Richtlinien) geregelt sind.

Das bedeutet: Auch Produkte ohne CE-Pflicht (Textilien, Möbel, Geschirr, Dekorationsartikel) müssen seit 2024 grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Ihre Pflichten als Importeur nach GPSR

Vor dem Inverkehrbringen:

  • Konformitätsprüfung: Nur Produkte einführen, die EU-Sicherheitsvorschriften entsprechen
  • Prüfen, ob der Hersteller eine Risikoanalyse durchgeführt hat
  • Herstellerdokumentation vorhalten (Konformitätserklärung, Prüfzertifikate, Laborberichte)
  • Korrekte Produktkennzeichnung sicherstellen (Name, Anschrift, Kontakt des EU-Verantwortlichen)

Im laufenden Betrieb:

  • Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden (Anfragen fristgerecht beantworten, Warenmuster bereithalten)
  • Proaktive Meldepflicht bei Sicherheitsbedenken
  • Überwachung von Lagerungs- und Transportbedingungen

Neu seit GPSR:

  • Ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur mit EU-Sitz muss auf dem Produkt oder der Verpackung benannt sein
  • Erweiterte Anforderungen an Rückverfolgbarkeit (Chargen, Lieferanten, Lieferkette)
  • Unfallmeldepflicht über das Safety-Gate-System

Bei Verstoß drohen:

  • Einfuhrverweigerung durch Zollbehörden
  • Vertriebsverbot
  • Produktrückruf
  • Bußgelder
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung

5. Die Risikobewertung: Das meistunterschätzte Pflichtdokument

Die GPSR verlangt eine systematische Risikobewertung für jedes Produkt. In der Praxis fehlt dieses Dokument bei China-Importen am häufigsten.

Was eine Risikobewertung ist (und was nicht)

Eine Risikobewertung ist kein Prüfbericht und kein Zertifikat. Sie ist eine systematische Analyse aller vorhersehbaren Gefahren, die von einem Produkt ausgehen können, über den gesamten Lebenszyklus:

  • Konstruktion und Materialien
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Vorhersehbare Fehlanwendung (vor allem durch Kinder)
  • Transport, Montage und Wartung
  • Alter und Schutzbedürftigkeit der Nutzer

Was eine belastbare Risikobewertung enthalten muss

  • Klare Produktbeschreibung und Definition der Zielgruppe
  • Analyse mechanischer, elektrischer, chemischer und thermischer Gefahren
  • Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere
  • Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen (technische Maßnahmen, Warnhinweise, Gebrauchsanleitung)
  • Bewertung des Restrisikos

Wichtig: Die Risikobewertung muss zum konkreten Produkt passen. Generische Vorlagen oder vom Lieferanten kopierte Dokumente werden von Marktüberwachungsbehörden nicht akzeptiert. Bei Prüfungen ist die Risikobewertung oft das erste Dokument, das angefordert wird.

Risikobewertung ist ein laufender Prozess

  • Änderungen am Produkt erfordern eine Anpassung der Risikobewertung
  • Neue Erkenntnisse aus Reklamationen verlangen eine Neubewertung
  • Aktualisierte Normen und Marktanforderungen müssen berücksichtigt werden

6. REACH, RoHS und weitere Stoffvorschriften

Neben CE und GPSR gelten für China-Importe weitere chemische und stoffbezogene Vorschriften:

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

  • Prüfung auf SVHC-Stoffe (besonders besorgniserregende Stoffe) in Ihrem Produkt
  • Bei SVHC-Gehalt über 0,1 Gewichtsprozent: Informationspflicht gegenüber Kunden und ECHA
  • Bei Importen chemischer Stoffe über 1 Tonne/Jahr: Registrierungspflicht

Praxistipp: Fordern Sie von Ihrem chinesischen Lieferanten einen aktuellen REACH-Testbericht eines akkreditierten Labors (z.B. SGS, Bureau Veritas, TÜV). Viele Hersteller liefern veraltete oder für andere Produktmodelle ausgestellte Berichte.

RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

Beschränkt den Einsatz gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten:

  • Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom
  • PBB und PBDE (Flammschutzmittel)

Gilt für nahezu alle elektrischen und elektronischen Produkte auf dem EU-Markt.

Weitere relevante Vorschriften

VorschriftGilt fürAnforderung
LFGB / Verordnung (EU) 1935/2004Produkte mit LebensmittelkontaktMigrationstests, Konformitätserklärung
EN 71 / SpielzeugrichtlinieSpielzeugPhysikalische, chemische, elektrische Prüfung
Verpackungsverordnung (VerpackG)Alle verpackten ProdukteRegistrierung bei LUCID, Systembeteiligung
Elektrogesetz (ElektroG)Elektro- und ElektronikgeräteWEEE-Registrierung bei stiftung ear
Batteriegesetz (BattG)Produkte mit BatterienRegistrierung, Rücknahmepflicht

7. Wo testen lassen? Prüfstrategie für China-Importe

Option A: Prüfung in China vor Versand

Vorteil: Frühzeitige Erkennung von Mängeln, bevor Ware verschifft wird Geeignet für: Laufende Produktionsserien mit etablierten Lieferanten Anbieter vor Ort: SGS, Bureau Veritas, TÜV Rheinland, Intertek haben Labore in China

Option B: Prüfung in Deutschland nach Ankunft

Vorteil: Höhere Rechtssicherheit, lokale Prüfstelle kennt EU-Normen exakt Risiko: Verzögerungen und Kosten bei Nichtbestehen (Ware ist bereits importiert) Geeignet für: Erstimporte, kritische Produktkategorien

Option C: Kombinierter Ansatz (empfohlen)

Vorprüfung in China (Materialtests, Grundkonformität) kombiniert mit finaler Bestätigung in der EU (Normkonformität, Dokumentation). Dies minimiert das Risiko, dass fehlerhafte Ware überhaupt verschifft wird, und stellt gleichzeitig die vollständige EU-Konformität sicher.

Typische Prüfkosten

PrüfungKostenrahmen
CE-Konformitätstests (je nach Produktkomplexität)500 bis 5.000 EUR
REACH-Labortest200 bis 1.500 EUR
RoHS-Labortest150 bis 800 EUR
Lebensmittelkontaktmaterial-Prüfung300 bis 2.000 EUR
Spielzeugsicherheitstest (EN 71)300 bis 2.500 EUR

8. Die 5 häufigsten Fehler bei der Produktkonformität

Fehler 1: Lieferantenzertifikaten blind vertrauen

Chinesische Hersteller liefern häufig Zertifikate mit, deren Gültigkeit abgelaufen ist, die für ein anderes Produktmodell ausgestellt wurden oder die von nicht akkreditierten Laboren stammen. Prüfen Sie jedes Zertifikat auf Aktualität, Zuordnung zum konkreten Produkt und Akkreditierung des Labors.

Fehler 2: CE-Kennzeichnung ohne Dokumentation

Ein CE-Zeichen auf dem Produkt ohne zugehörige Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung ist illegal. Das bloße Anbringen des Zeichens ist kein Nachweis der Konformität.

Fehler 3: GPSR-Anforderungen ignorieren

Viele Importeure glauben, dass Produkte ohne CE-Pflicht keinen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Seit Dezember 2024 müssen auch diese Produkte eine Risikobewertung und grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Fehler 4: Verantwortungsabgabe an den Lieferanten

Die GPSR kennt keine Verantwortungsdelegation an Hersteller in Drittländern. Auch wenn Ihr Lieferant "alle Zertifikate hat" und auf DDP-Basis liefert: Sie als EU-Importeur bleiben in der Pflicht.

Fehler 5: Keine Eingangskontrolle

Eine bestandene Vorversandinspektion garantiert nicht, dass die tatsächlich gelieferte Charge identisch ist. Stichprobenartige Eingangsprüfungen in Deutschland sind essenziell, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

9. Checkliste: Produktkonformität für China-Importe

Vor der Bestellung

  •  Anwendbare EU-Richtlinien und Normen für das Produkt identifiziert
  •  Prüfen, ob CE-Kennzeichnung erforderlich ist
  •  GPSR-Anforderungen geprüft (auch bei Nicht-CE-Produkten)
  •  REACH- und RoHS-Relevanz geklärt
  •  Lieferant auf Fähigkeit zur CE-konformen Produktion geprüft

Vor dem Versand aus China

  •  Aktuelle Prüfberichte eines akkreditierten Labors vorhanden
  •  Konformitätsbewertung durchgeführt (Selbstbewertung oder benannte Stelle)
  •  Risikobewertung nach GPSR erstellt (produktspezifisch, nicht generisch)
  •  Technische Dokumentation vollständig
  •  Qualitätskontrolle vor Versand durchgeführt (PSI)

Vor dem Inverkehrbringen in der EU

  •  EU-Konformitätserklärung ausgestellt
  •  CE-Zeichen korrekt auf Produkt und/oder Verpackung
  •  Name und Anschrift des verantwortlichen EU-Wirtschaftsakteurs auf Produkt/Verpackung
  •  Gebrauchsanleitung und Warnhinweise in Deutsch
  •  Rückverfolgbarkeit sichergestellt (Chargen, Lieferantendokumentation)
  •  VerpackG-Registrierung bei LUCID (bei verpackten Produkten)
  •  WEEE-Registrierung bei stiftung ear (bei Elektroprodukten)
  •  Stichprobenartige Eingangskontrolle durchgeführt

10. Wie Kaiserberg Sie bei der Produktkonformität unterstützt

Als deutsches Unternehmen mit Sitz in Schwäbisch Gmünd und operativen Teams vor Ort in China kennen wir beide Seiten der Import-Lieferkette aus erster Hand.

Unser Leistungspaket für sichere China-Importe:

  • Lieferantenprüfung und Fabrikaudit: Bewertung, ob der Hersteller die Voraussetzungen für eine konforme Produktion überhaupt erfüllt
  • Qualitätskontrolle in der Produktion: IPC (Initiale Produktionsprüfung), DUPRO (Inspektion während der Produktion) und PSI (Vor-Versand-Inspektion) direkt in der Fabrik
  • Unterstützung bei Zertifizierungen: Koordination mit Prüfstellen und akkreditierten Laboren in China und Deutschland
  • Dokumentenprüfung: Verifizierung von Lieferantenzertifikaten, Prüfberichten und Konformitätserklärungen
  • Zollabwicklung: Sicherstellung, dass alle konformitätsrelevanten Dokumente für die Einfuhr vollständig und korrekt sind
  • Kommunikation mit Lieferanten: Durchsetzung von Anforderungen auf Mandarin, ohne Sprachbarrieren

Sie erhalten einen durchgängigen Prozess: Von der Herstellerauswahl über die Konformitätsprüfung und Produktionskontrolle bis zur rechtskonformen Einfuhr in die EU.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zur Produktkonformität Ihres China-Imports.

FAQ: Häufige Fragen zur Produktkonformität bei China-Importen

Was ist die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)? Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) ist seit Dezember 2024 in Kraft und regelt die Produktsicherheit für alle Verbraucherprodukte in der EU. Sie betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure und Händler, und verlangt unter anderem eine Risikobewertung, korrekte Kennzeichnung und einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit EU-Sitz.

Braucht mein Produkt eine CE-Kennzeichnung? Das hängt von der Produktkategorie ab. Elektrogeräte, Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung und viele weitere Kategorien benötigen CE. Textilien, Möbel oder Dekorationsartikel in der Regel nicht. Aber: Auch Produkte ohne CE-Pflicht müssen seit 2024 die GPSR-Anforderungen erfüllen.

Reicht das CE-Zeichen meines chinesischen Lieferanten? Nein. Ein CE-Zeichen auf dem Produkt ist nur gültig, wenn es durch eine vollständige Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung gestützt wird. Viele chinesische Hersteller bringen ein "China Export"-Zeichen an, das dem CE-Zeichen ähnlich sieht, aber keine rechtliche Bedeutung hat.

Was passiert, wenn mein Produkt die Anforderungen nicht erfüllt? Zollbehörden können die Einfuhr verweigern. Wenn das Produkt bereits im Markt ist, drohen Vertriebsverbot, Rückruf, Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Risikobewertung? Die Konformitätserklärung bestätigt die Einhaltung spezifischer EU-Richtlinien (z.B. Niederspannungsrichtlinie). Die Risikobewertung ist eine umfassendere Sicherheitsanalyse aller vorhersehbaren Gefahren nach der GPSR. Beide Dokumente werden unabhängig voneinander benötigt.

Kann ich die Produktkonformität an meinen Lieferanten delegieren? Nein. Die GPSR kennt keine Verantwortungsdelegation an Hersteller in Drittländern. Als Importeur haften Sie vollständig, unabhängig von Lieferbedingungen oder Zusagen des Lieferanten.

So erreichen Sie uns

info@kaiserberg-trading.comAntwort innerhalb 24h
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